Fragen und Antworten zu Fördermitteln
Innerhalb welchen Zeitraumes werden Existenzfestigungen oder Folgeinvestitionen gefördert?Auch nach Gründung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit, Förderdarlehen für Festigungsvorhaben bzw. Folgeinvestitionen zu beantragen.
So können z. B. das ERP-Kapital für Gründung und das KfW-StartGeld für Festigungsinvestitionen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Festigungsinvestitionen sind auch in weiteren Darlehensprogrammen der KfW sowie der Förderbanken der Länder förderfähig.
Fördermittel sind kein Labyrinth Bild: Rainer Sturm / pixelio.deKönnen auch erneute Existenzgründungen gefördert werden?Existenzgründer und -gründerinnen können grundsätzlich auch dann gefördert werden, wenn sie bereits einen (erfolglosen) Start in die Selbständigkeit hinter sich haben. Entscheidend ist, ob das geplante Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt, der Gründer bzw. die Gründerin die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben mitbringt und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert werden kann.
Da Förderdarlehen über die Hausbanken ausgereicht werden, hängt die Förderung entscheidend davon ab, ob es dem Gründer bzw. der Gründerin gelingt, die Bank oder Sparkasse von den Erfolgsaussichten des geplanten Vorhabens zu überzeugen.
Können auch Franchise-Gründungen gefördert werden?Auch Franchise-Gründungen können durch Förderdarlehen mitfinanziert werden. Auf Bundesebene geschieht dies z. B. durch das KfW-StartGeld der KfW Mittelstandsbank sowie durch das ERP-Unternehmerkapital.
Bei der Beantragung eines Förderdarlehens gibt der Franchise-Nehmer eine Selbsterklärung zum Franchise-Vorhaben ab, diese verbleibt bei der Hausbank.
Damit Franchise-Gründer die Fördermittel nutzen können, muss ein Franchise-System folgende Kriterien erfüllen: Der Franchise-Nehmer ist sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbständig, er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchise-Vertrag muss dem Franchise-Nehmer eine nachhaltige selbständige Existenz sichern, nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind ausgeschlossen oder die Vertragslaufzeit muss unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen mindestens für zehn Jahre (z. B. 5 Jahre Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsoption für 5 Jahre) vereinbart sein.
Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?Die Kombination bzw. Kumulierung von Fördermitteln aus unterschiedlichen Programmen ist in vielen Fällen möglich, sofern die vorgegebenen Förderhöchstgrenzen (z.B. nach der "De-minimis"-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU) nicht überschritten werden.
Die Richtlinien bzw. Merkblätter zu den einzelnen Förderprogrammen enthalten häufig besondere Informationen über die Kombinierbarkeit von Fördermitteln oder schließen eine Kumulierung explizit aus (Kumulierungsverbot).
Wann müssen Förderdarlehen beantragt werden?Wer sein Vorhaben mit Hilfe von Förderdarlehen finanzieren möchte, muss zuerst mit seiner Bank oder Sparkasse (Hausbank) sprechen und dort den entsprechenden Darlehensantrag stellen (Hausbankprinzip). Für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden (z.B. für Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), ist keine Förderung mehr möglich (Verbot der Nachfinanzierung).
Was bedeutet "risikogerechtes Zinssystem"?Im Rahmen des "risikogerechten Zinssystems", das bei Förderdarlehen der KfW sowie weiterer Förderbanken zur Anwendung kommt, zahlen Unternehmen in Abhängigkeit von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und den gestellten Sicherheiten einen individuellen Zinssatz, der von der Hausbank festgelegt wird. Hierbei erfolgt zunächst eine Zuordnung zu vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Aus der Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ergibt sich eine Preisklasse, die die Bandbreite des individuellen Zinssatzes für das Förderdarlehen bestimmt. Dabei gilt: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.
Hintergrund: Förderdarlehen werden über die Hausbanken ausgereicht, die prinzipiell auch die Ausfallrisiken des Darlehens tragen. Die risikoabhängige Differenzierung der Konditionen soll einen Anreiz zur Erhöhung der Durchleitungsbereitschaft bei Banken und Sparkassen schaffen und damit einer größeren Zahl von Unternehmen den Zugang zu Förderdarlehen ermöglichen.
Was ist eine De-minimis-Beihilfe?In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende Beihilfen an Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen (EG-Vertrag Art. 87 Abs. 1). In bestimmten Fällen kann die Europäische Kommission Subventionen allerdings ausnahmsweise genehmigen. Um zu entscheiden, ob es sich um eine solche Ausnahme handelt, muss jede Beihilfe, die einem Unternehmen zugutekommt, bei der Europäischen Kommission in Brüssel angemeldet werden (Notifizierung). Die Europäische Kommission entscheidet dann, ob die betreffende Subvention im Sinne des EG-Vertrags gewährt werden kann oder nicht.
Zur Vereinfachung dieses Verfahrens wurde die De-minimis-Regelung eingeführt. Danach müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro im Bereich des Straßentransportsektors) nicht übersteigen. Die Kommission geht davon aus, dass diese kleineren Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben.
Was ist unter "banküblicher Besicherung" zu verstehen?Wer Förderdarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss Sicherheiten bereitstellen. Ausnahme: Nachrang- oder Beteiligungskapital. Zu einer banküblichen Besicherung zählen beispielsweise: Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen oder Bürgschaften. Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart. Sind nicht genügend Sicherheiten vorhanden, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank helfen.
Was sind Ausfallbürgschaften?Ausfallbürgschaften sind für die Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten, da Bankbürgschaften. Sie sind im Interesse der Mittelstandsförderung von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern rückverbürgt.
Was sind Beteiligungen?Beteiligungskapital ist Eigenkapital, das Existenzgründern oder bestehenden Unternehmen (Beteiligungsnehmer) von öffentlichen oder privaten Beteiligungsgesellschaften oder privaten Investoren (Beteiligungsgeber) ohne bankübliche Sicherheiten auf Zeit zur Verfügung gestellt wird. Die Beteiligung ist häufig mit einer Beratung bzw. Managementbetreuung des Beteiligungsnehmers verbunden.
Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine Kapitaleinlage ohne Erwerb von Anteilen am Stamm- oder Grundkapital, bei einer offenen Beteiligung erwirbt der Beteiligungsgeber Anteile am Stamm- oder Grundkapital. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) beteiligen sich in der Regel in Form von stillen Beteiligungen an Unternehmen.
Was sind Bürgschaftsbanken und welche Aufgabe besitzen sie?Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute nach § 1 des Kreditwesengesetzes. Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind - jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständig - für die mittelständische Wirtschaft in "ihrem" Bundesland tätig.
Sie übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, z.B. für
• Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
• Investitions- und Wachstumsfinanzierungen
• Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)
• Avale und Garantien (auch Kreditrahmen, z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen auf der Grundlage europäischer Beihilferegelungen Ausfallbürgschaften bis zu einer Gesamthöhe von 1 Mio. Euro. Für höhere Bürgschaftsbeträge stehen Landes- bzw. parallele Bundes-/Landesbürgschaften zur Verfügung.
Was sind Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und welche Aufgaben besitzen sie?Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) sind wettbewerbsneutrale Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft. Ihre Gesellschafter sind Bürgschafts- und Förderbanken, Kammern und Wirtschaftsverbände sowie Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft. Vergleichbare Einrichtungen gibt es in fast allen Bundesländern.
Aufgabe der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ist die Verbesserung der Finanzierungsstruktur bei Existenzgründungen und mittelständischen Unternehmen. Sie beteiligen sich in der Regel langfristig als typisch stille Gesellschafter an den Unternehmen.
Bund und Länder unterstützen die Fördertätigkeit der Beteiligungsgesellschaften auf vielfältige Weise, z. B. durch die Refinanzierung im Rahmen des ERP-Beteiligungsprogramms sowie durch Übernahme von Beteiligungsgarantien.
Was versteht man unter "Mezzanine-Kapital"?Mezzanine-Kapital bezeichnet eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital. Im Kern handelt es sich um Fremdkapital, das durch vertragliche Gestaltung einen eigenkapitalähnlichen Charakter erhält. Dazu gehören u. a. Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen sowie Genussscheine. Im Insolvenzfall werden sie erst nachrangig (nach den anderen Krediten) bedient und stärken so die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens.
Der Begriff "Mezzanine" stammt aus dem Italienischen. Er bezeichnete in der Renaissance ein Zwischengeschoss, das zwischen zwei Hauptgeschossen liegt.
Was versteht man unter einer Haftungsfreistellung?In verschiedenen Förderprogrammen bieten Förderbanken bei unzureichenden Sicherheiten des Darlehensnehmers anteilige Haftungsfreistellungen an (z. B. KfW-StartGeld). Dadurch entlastet das Förderinstitut die Hausbank von einem Teil der Haftung für die Rückzahlung des Förderdarlehens. Kann der Kreditnehmer das Darlehen nicht oder nicht vollständig zurückzahlen, beteiligt sich die Förderbank so an den Verlusten der Hausbank aus dem Darlehen. Für die Hausbank reduziert sich damit das Kreditrisiko. Dies schafft einen Anreiz zur Erhöhung der Durchleitungsbereitschaft bei Banken und Sparkassen und ermöglicht damit einer größeren Zahl von Unternehmen den Zugang zu Förderdarlehen. Die Haftungsfreistellung entbindet den Darlehensnehmer jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Und sie ersetzt auch nicht die Sicherheiten.
Welche Bedeutung hat die "fachliche Qualifikation" des Gründers?Existenzgründer müssen daran interessiert sein, die Tragfähigkeit ihrer Unternehmensgründung zu stärken und zu sichern. Sie sollten daher ausreichend fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und über praktische Berufserfahrung verfügen.
In verschiedenen Existenzgründungsprogrammen - z. B. ERP-Unternehmerkapital, Gründungszuschuss - muss die Tragfähigkeit des Vorhabens durch die Stellungnahme einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle nachgewiesen werden (z. B. Kammer, Fachverband, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater). Diese beurteilt die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die Qualifikation des Antragstellers, um die Gefahr eines späteren Scheiterns zu vermindern.
Welche Branchen werden gefördert?Förderprogramme sind in der Regel nicht auf einzelne Branchen zugeschnitten, sondern offen für alle Unternehmen, die die spezifischen Förderziele erfüllen (z.B. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Förderung von Existenzgründungen, Stärkung von Forschung und Innovation.
Gleichwohl kann die Förderung bestimmter Branchen und Wirtschaftszweige aufgrund allgemeiner beihilferechtlicher Regelungen ausgeschlossen sein. Hierzu gehören insbesondere Beihilferegelungen der EU.
Weitere Einschränkungen können sich aus dem jeweiligen Förderzweck ergeben. So werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" z.B. ausschließlich Unternehmen bzw. Branchen gefördert, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional absetzen und damit das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum erhöhen.
Welche Gründungsinvestitionen können durch Förderdarlehen mitfinanziert werden?Mitfinanziert werden Investitionen und z. T. Betriebsmittel für gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen in Deutschland. Förderfähig sind die Gründung einer selbstständigen Existenz, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens, die aktive Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen sowie ggf. eine Nebenerwerbstätigkeit, wenn sie später zum Haupterwerb erweitert werden soll.
Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht förderfähig. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Sanierungsfälle sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Rolle spielen der Investitionsplan und die Investitionskosten für die Förderung?Der Investitionsplan führt die Einzelinvestitionen des Vorhabens auf, wie z. B. Kosten für Baugrundstücke, Maschinen, Waren usw. Die Summe der Einzelinvestitionen ergibt die Gesamtkosten des Vorhabens. Deren Höhe entspricht dem Gesamtbetrag des Finanzierungsplans.
Die Investitionskosten sind die Bemessungsgrundlage für Fördermittel. Als förderfähige Investitionen gelten insbesondere Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers sowie die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
Welche Vorhaben werden durch Beteiligungskapital unterstützt?Beteiligungskapital kann für das gesamte Spektrum unternehmerischer Finanzierungserfordernisse eingesetzt werden. Schwerpunkte liegen in den Bereichen
• Existenzgründung und -festigung (insbesondere bei innovativen und technologieorientierten Gründungsvorhaben),
• Wachstumsfinanzierung mittelständischer Unternehmen (Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben),
• Innovationen (Einführung neuer Produkte oder Verfahren),
• Kooperationen,
• Turn-around-Finanzierung,
• Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen.
Entscheidend ist stets, dass das Unternehmen über ein schlüssiges und Erfolg versprechendes Gesamtkonzept verfügt und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Wer kann Beteiligungskapital erhalten?Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und vergleichbare Einrichtungen beteiligen sich in erster Linie an Existenzgründungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Schwerpunkte liegen in der Finanzierung von innovativen und technologieorientierten Unternehmen in der Gründungs- und Festigungsphase, aber auch Vorhaben des "breiten Mittelstands" werden durch Beteiligungskapital unterstützt.
Die Beteiligungsnehmer muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere
• ein schlüssiges und Erfolg versprechendes Konzept,
• ein qualifiziertes Management,
• die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein,
• Sanierungsvorhaben werden nicht unterstützt.
In den einzelnen Beteiligungsprogrammen bestehen darüber hinaus häufig weitere Voraussetzungen.
Wie werden Förderdarlehen beantragt?Die erste und entscheidende Station ist die Hausbank. Nur wer eine Bank oder Sparkasse als Hausbank von seinem Vorhaben überzeugt, hat die Chance, eine Förderung zu erhalten. Die Hausbank reicht den Antrag an das jeweilige Förderinstitut weiter (KfW Mittelstandsbank oder Förderbanken der Länder).
Die Bank trägt für die Darlehen in der Regel das Ausfallrisiko. Das Bankgespräch sollte deshalb sehr gut vorbereitet sein. Die Wahl seiner Hausbank ist dem Antragsteller frei überlassen, es muss sich also nicht um seine bisherige Bankverbindung handeln.
Worin liegen die Vorteile von Förderdarlehen?Förderdarlehen haben den Vorteil, dass sie zinsgünstig und mit langen Laufzeiten (bis zu 20 Jahre) versehen sein können. Darüber hinaus können sie längere tilgungsfreie Zeiträume bieten.
Beispiel: Beim ERP-Kapital für Gründung und beim ERP-Kapital für Wachstum beginnt die Tilgung erst nach sieben Jahren, während dieser Zeit steht das Kapital in voller Höhe zur Verfügung. Der Zinssatz wird aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert. Der Kreditnehmer stellt für das Nachrangdarlehen keine Sicherheiten, die nachrangige Haftung ist gewährleistet.
Darüber hinaus können Förderdarlehen vielfach mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden (z.B. Kombination von Unternehmerkapital und Unternehmerkredit).
Worin liegen die Vorteile von Nachrangdarlehen?
Nachrangdarlehen besitzen einen eigenkapitalähnlichen Charakter, der Darlehensgeber tritt im Rang hinter die Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurück. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich. Nachrangdarlehen verbessern die Bonität des Unternehmens und erleichtern so die Kreditaufnahme für die laufende Geschäftstätigkeit. Allerdings ist zu beachten, dass der Kreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haftet. Nachrangdarlehen werden z.B. im Rahmen des Unternehmerkapitals - ERP-Kapital für Gründung, ERP-Kapital für Wachstum, Kapital für Arbeit und Investitionen – vergeben.
Worin liegt die Bedeutung des Businessplans?Ein fundierter Businessplan ist für Existenzgründer von entscheidender Bedeutung. Er gibt u.a. Aufschluss über die Wettbewerbschancen und damit letztlich auch über die Erfolgschance des Vorhabens: Fakten und Argumente sind für den Erhalt der Fördermittel ausschlaggebend. Der Standort, die Markt- und Konkurrenzsituation, aber auch das Management sollte darin klar und aussagekräftig beschrieben werden.
Das Konzept muss schlüssig sein und die mittel- bis langfristigen Unternehmensperspektiven aufzeigen. Zum Konzept gehören: die Strategie des Unternehmens und die Qualifikation des Unternehmensgründers mit Ausbildung und Werdegang, eine ausführliche Beschreibung des Projekts und seiner Entstehungsgeschichte, die Darstellung der Produktpalette bzw. der Dienstleistungsangebote einschließlich der Rahmenbedingungen, die Beschreibung der Produktion und der erforderlichen Investitionen, eine Darlegung der Beziehungen zu Lieferanten von Vorprodukten und zu Kooperationspartnern, eine Erläuterung der Organisation des Absatzes und der Marketingpläne, eine Übersicht über Personalbedarf und Personalorganisation, die Ermittlung der Selbstkosten und der zu erzielenden Preise, die Aufführung des Bedarfs an kurz- und langfristigen Mitteln, die Umsatz- und Ertragsplanung und die finanzielle Struktur und die Finanzplanung. Für bestehende Unternehmen gelten in der Regel die gleichen Anforderungen.
Roland Börck